Durchschnittliche jährliche Rentenleistung bei 16 700 Euro

Statistik informiert … Nr. 163/2022

Im Jahr 2021 haben rund 318 000 Personen in der Altersgruppe von 65 Jahren und älter mit Wohnsitz in Hamburg Rentenleistungen erhalten. Die Summe der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rentenleistungen betrug dabei über fünf Mrd. Euro. Die durchschnittliche jährliche Rente lag bei knapp 16 700 Euro pro Kopf und damit zwei Prozent unter dem Bundesdurch­schnitt von etwa 17 000 Euro, so das Statistikamt Nord anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen am 1. Oktober. Im Vergleich zum Jahr 2020 stieg die durchschnittliche Rentenleistung in der Hansestadt um 196 Euro bzw. 1,2 Prozent.

Die durchschnittlichen Renten von Frauen waren um 14 Prozent niedriger als die von Männern. Während Männer Rentenleistungen in Höhe von etwa 18 100 Euro pro Kopf bezogen, lag der Wert bei Frauen bei knapp über 15 600 Euro.

Die meisten Rentnerinnen und Rentner bezogen ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. ihre Rente wurde nach dem Kohortenprinzip besteuert. Nur ein knap­pes Drittel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger erhielt ausschließlich oder zusätzlich Rentenleistungen aus der privaten Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorge. Diese Rentenleistungen betrugen dabei lediglich sieben Prozent der Gesamtsumme der Ren­tenleistungen.

Hinweise:
Die Angaben wurden im Rahmen der jährlichen Statistik der Rentenbezugsmitteilungen erho­ben, die alle steuerpflichtigen Renten und sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 1 und 5 Einkom­mensteuergesetz erfasst. Neben der gesetzlichen Rente sind in der Statistik betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten. Eine Person kann mehrere Rentenleistungen be­ziehen, die unterschiedlichen Besteuerungsansätzen unterliegen.

Rentenleistungen aus dem Ausland, steuerfreie oder nicht steuerbare Rentenleistungen (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung) sowie Beamtenpensionen und bestimmte Formen von Betriebsrenten, bei denen es sich steuerrechtlich um Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit handelt, werden in der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen nicht erhoben.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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