Zahl der Hörgeschädigten auf gut 5 500 gestiegen
Statistik informiert ... Nr. 66/2020
Am Jahresende 2019 wohnten in Hamburg 5 510 Personen, die wegen Taubheit oder Schwerhörigkeit schwerbehindert waren. Im Vergleich zur letzten Erhebung zwei Jahre zuvor hat sich ihre Zahl um 2,2 Prozent erhöht, so das Statistikamt Nord.
Bei 32 Prozent der Betroffenen war Taubheit die schwerste Behinderung. Zum Teil litten diese Personen gleichzeitig an Störungen der Sprachentwicklung und an Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung. Auf Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen) entfielen 68 Prozent.
53 Prozent der schwerbehinderten Hörgeschädigten waren mindestens 65 Jahre alt, 43 Prozent 18 bis unter 65 Jahre. Lediglich vier Prozent (225 Personen) waren minderjährig.
34 Prozent der Betroffenen hatten den höchsten Grad der Behinderung von 100.
Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Personen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt anhand der schwersten Behinderung.
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