Zahl der Hörgeschädigten auf 5 400 gesunken
Statistik informiert ... Nr. 35/2023
Am Jahresende 2021 wohnten in Hamburg 5 404 Personen, die wegen Taubheit oder Schwerhörigkeit schwerbehindert waren. Im Vergleich zur letzten Erhebung zwei Jahre zuvor hat sich ihre Zahl um 1,9 Prozent verringert, so das Statistikamt Nord.
Bei 33 Prozent der Betroffenen war Taubheit die schwerste Behinderung. Zum Teil litten diese Personen gleichzeitig an Störungen der Sprachentwicklung und an Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung. Auf Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen) entfielen 67 Prozent.
54 Prozent der schwerbehinderten Hörgeschädigten waren mindestens 65 Jahre alt, 42 Prozent waren im Alter von 18 bis unter 65 Jahren. Lediglich vier Prozent (232 Personen) waren minderjährig.
34 Prozent der Betroffenen hatten den höchsten Grad der Behinderung von 100.
Die Schwerbehinderung war in 85 Prozent der Fälle auf eine allgemeine Krankheit zurückzuführen. Der Anteil der angeborenen Behinderungen lag bei 13 Prozent.
Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Personen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt anhand der schwersten Behinderung.
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