Drei Prozent mehr Hörgeschädigte

Statistik informiert ... Nr. 113/2018

Am Jahresende 2017 waren in Schleswig-Holstein 8 750 Personen wegen Taubheit oder Schwerhörigkeit schwerbehindert. Das ist ein Zuwachs um 2,6 Prozent gegenüber der letzten Erhebung 2015, so das Statistikamt Nord.

Von den 8 750 Personen war bei 18 Prozent der Betroffenen Taubheit (auch in Kombination mit Störungen der Sprachentwicklung und entsprechenden Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung), und bei 82 Prozent Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörun­gen) die schwerste Behinderung.

Von allen schwerbehinderten Hörgeschädigten waren 63 Prozent mindestens 65 Jahre und weitere 34 Prozent 18 bis unter 65 Jahre alt.

Gut ein Fünftel der Betroffenen (21 Prozent) wies den höchsten Grad der Behinderung von 100 auf.

Behinderungen infolge von Taubheit oder Schwerhörigkeit waren in 80 Prozent der Fälle durch eine allgemeine Krankheit und bei sechs Prozent durch eine angeborene Behinderung bedingt.

Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Per­sonen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt an­hand der schwersten Behinderung
Insgesamt lebten 2017 in Schleswig-Holstein 265 144 schwerbehinderte Personen.

 

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