Weniger Hörgeschädigte

Statistik informiert ... Nr. 36/2023

Am Jahresende 2021 waren in Schleswig-Holstein 8 804 Personen wegen Taubheit oder Schwerhörigkeit schwerbehindert. Das ist ein Rückgang um 1,0 Prozent gegenüber der letzten Erhebung 2019, so das Statistikamt Nord.

Bei 19 Prozent der Betroffenen war Taubheit (auch in Kombination mit Störungen der Sprach­entwicklung und entsprechenden Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung) die schwerste Behinderung. Auf Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen) entfielen 81 Prozent.

Von allen schwerbehinderten Hörgeschädigten waren 64 Prozent mindestens 65 Jahre und weitere 34 Prozent 18 bis unter 65 Jahre alt. Der Anteil der Minderjährigen lag bei zwei Prozent (207 Personen).

Gut ein Fünftel der Betroffenen (22 Prozent) wies den höchsten Grad der Behinderung von 100 auf.

Behinderungen infolge von Taubheit oder Schwerhörigkeit waren in 82 Prozent der Fälle durch eine allgemeine Krankheit und bei sechs Prozent durch eine angeborene Behinderung bedingt.

Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Per­sonen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt anhand der schwersten Behinderung.

 

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