Deutlicher Anstieg der Sorgerechtsübertragungen
Statistik informiert ... Nr. 107/2020
Im Jahr 2019 haben die Familiengerichte in Hamburg für 624 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um ein Drittel. Im mittelfristigen Vergleich zu 2014 lag der Zuwachs bei 13 Prozent, so das Statistikamt Nord.
In 42 Prozent der Fälle wurde das Sorgerecht vollständig, in 58 Prozent teilweise übertragen.
38 Prozent aller betroffenen Minderjährigen waren jünger als sechs Jahre und 40 Prozent sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der 14- bis unter 18‑Jährigen belief sich auf 22 Prozent.
Hinweise:
Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Die elterliche Sorge kann auf das Jugendamt bzw. einen Dritten übertragen werden.
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