Fünf Prozent mehr Sorgerechtsübertragungen

Statistik informiert ... Nr. 92/2019

Die Familiengerichte in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2018 für 463 Kinder und Jugendli­che die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Im mittelfristigen Vergleich zu 2013 sank die Zahl der Sorge­rechtsübertragungen dagegen um zehn Prozent, so das Statistikamt Nord.

In 49 Prozent der Fälle erfolgte eine vollständige und in 51 Prozent eine nur teilweise Sorge­rechtsübertragung.

Bei 36 Prozent der betroffenen Minderjährigen handelte es sich um Kleinkinder unter sechs Jahren. 37 Prozent waren sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der Jugendlichen (ab 14 Jahren) belief sich auf 27 Prozent.

Hinweise:
Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen der bzw. des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewen­det werden kann. Die elterliche Sorge kann auf das Jugendamt oder auf eine Dritte bzw. einen Dritten übertragen werden.

 

Fachlicher Ansprechpartner:
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