Zahl der Sorgerechtsübertragungen auf 520 gestiegen

Statistik informiert ... Nr. 108/2020

Die Familiengerichte in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2019 für 520 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Das sind zwölf Prozent mehr als im Vorjahr. Im mittelfristigen Vergleich zu 2014 errechnet sich ein Anstieg um 26 Prozent, so das Statistikamt Nord.

In jeweils rund der Hälfte der Fälle erfolgte eine vollständige bzw. eine teilweise Sorgerechts­übertragung.

Bei 38 Prozent der betroffenen Minderjährigen handelte es sich um Kleinkinder unter sechs Jahren. 40 Prozent waren sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der Jugendlichen (ab 14 Jah­ren) belief sich auf 22 Prozent.

Hinweise:
Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Die elterliche Sorge kann auf das Jugendamt bzw. einen Dritten übertragen werden.

 

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