Rückgang um vier Prozent
Statistik informiert ... Nr. 3/2020
In Schleswig-Holstein lebten am Jahresende 2018 insgesamt 275 500 Personen ganz oder teilweise von Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung. Das waren 4,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei sank die Zahl der Unterstützten mit deutschem Pass um 5,9 Prozent. Die Zahl der ausländischen Leistungsbezieherinnen und -bezieher sank um 0,2 Prozent, so das Statistikamt Nord.
68 Prozent aller Unterstützten waren Deutsche (186 000 Personen) und 32 Prozent Ausländerinnen und Ausländer (89 500 Personen, darunter 15 800 mit Bezug von Asylbewerberregeleistungen).
Von der schleswig-holsteinischen Gesamtbevölkerung erhielten 9,5 Prozent Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung, im Vorjahr waren es noch 9,9 Prozent. Bei den Deutschen sank die Quote zwischen 2017 und 2018 von 7,4 auf 7,0 Prozent, bei den ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner von 40,2 auf 38,4 Prozent.
Hinweis:
Als „Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung“ sind hier Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II („Hartz IV“-Regelleistungsberechtigte; Quelle: Bundesagentur für Arbeit), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Quelle: Statistisches Bundesamt), laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sowie Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusammengefasst. Die regionale Zuordnung bezieht sich auf den Wohnort.
Als Ausländerinnen und Ausländer gelten Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Wer sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, wird in der Statistik als Deutsche/Deutscher gezählt. Personen ohne oder mit unbekannter/ungeklärter Staatsangehörigkeit werden als Ausländerinnen bzw. Ausländer gezählt.
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