Überwiegend Geldstrafe, Freiheitsstrafen meist zur Bewährung ausgesetzt

Statistik informiert ... Nr. 126/2004

Im Jahre 2003 wurden in Hamburg 20 200 Männer und Frauen nach allgemeinem Strafrecht – "Erwachsenenstrafrecht" – verurteilt, das waren knapp vier Prozent weniger als im Vorjahr. Von den Verurteilten kamen drei Viertel (15 200 Personen) mit einer Geldstrafe davon, bei 18 Prozent (3 550 Personen) verhängten die Strafgerichte Freiheitsstrafen mit Bewährung, und sieben Prozent (1 450 Personen) erhielten Freiheitsstrafen ohne Bewährung, das heißt, sie mussten damit tatsächlich "hinter Gitter".

Wie das Statistikamt Nord weiter mitteilt, wurden Freiheitsstrafen typischer Weise am häufigsten bei der Deliktgruppe Raub- und Erpressung ausgesprochen: 36 Prozent aller Straftäter und -täterinnen erhielten eine Freiheitsstrafe mit Bewährung und noch einmal 58 Prozent eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Bei Sexualdelikten lagen die entsprechenden Anteile bei 40 Prozent Freiheitsstrafen mit Bewährung und 35 Prozent ohne Bewährung.

Überwiegend Geldstrafen verhängten die Gerichte bei gemeingefährlichen Straftaten wie Brandstiftung oder Gewässerverunreinigung: 84 Prozent der verurteilten Personen wurden zur Zahlung von Geldbeträgen bestraft während der Anteil der Freiheitsstrafen sieben Prozent mit und neun Prozent ohne Bewährung betrug. Bei Schuldsprüchen aufgrund von Straßenverkehrsdelikten erhielten sogar nur fünf Prozent der schuldig Gesprochenen eine Bewährungsstrafe und ein Prozent eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Dagegen wurden 94 Prozent mit Geldstrafe belegt.

Während der Anteil der mit Geldstrafe belegten Straftäterinnen und -täter insgesamt in Hamburg konstant blieb, stieg die Bedeutung der Freiheitsstrafen mit Bewährung von 15 auf 18 Prozent. Freiheitsentzug ohne Bewährung wurde dagegen im Jahr 2003 mit sieben Prozent etwas seltener ausgesprochen als im Jahr 2002 (zehn Prozent).

In Schleswig-Holstein stieg die Zahl der nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer und Frauen gegenüber dem Jahr 2002 um gut ein Prozent auf 19 650. Auch hier dominierten die Geldstrafen, auf sie entfielen 16 650 (85 Prozent) aller Schuldsprüche. Freiheitsstrafen mit Aussetzung zur Bewährung bekamen elf Prozent (2 150 Personen) und ohne Bewährung vier Prozent (850 Personen) der Verurteilten. Gegen zehn Personen wurde Strafarrest verhängt.

Bei Raub- und Erpressungsdelikten erhielten in Schleswig-Holstein 94 Prozent der Straftäter eine Freiheitsstrafe, jedoch anders als in Hamburg davon 52 Prozent eine Freiheitsstrafe mit Bewährung und 42 Prozent eine ohne Bewährung. 45 Prozent der Sexualstraftäter bekamen eine Freiheitsstrafe mit Bewährung und 27 Prozent eine ohne Bewährung.

Bei Straßenverkehrsdelikten gab es im Land zwischen den Meeren Bewährungsstrafen bei vier Prozent der wegen eines solchen Delikts Verurteilten und bei einem Prozent eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Im Vergleich zu 2002 erhöhte sich insgesamt der Anteil der in Schleswig-Holstein mit Geldstrafen belegten Straftäterinnen und -täter von 84 auf 85 Prozent und das Gewicht der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen stieg von neun auf elf Prozent. Demgegenüber wurden Freiheitsstrafen ohne Bewährung im Jahr 2003 mit vier Prozent weniger häufig als ein Jahr zuvor (sieben Prozent) verhängt.

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann

Telefon: 040 42831-1757

E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

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