Zwölf Prozent weniger Unfälle als 2019 – Deutlich mehr Verunglückte bei Pedelecunfällen

Statistik informiert … Nr. 200/2022

Die Zahl der in Schleswig-Holstein polizeilich erfassten Straßenverkehrsunfälle hat noch nicht das Niveau von vor Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2019 erreicht. Nach vorläufigen Zah­len gab es im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 39 057 Verkehrsunfälle. Das sind 12,3 Prozent weniger Unfälle als in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019. Auch die Zahl der Unfälle mit Personenschaden sank. Sie verringerte sich gegenüber dem Vorpandemieniveau um 6,3 Prozent oder 359 Unfälle, so das Statistikamt Nord.

Dagegen gab es im ersten Halbjahr 2022 mehr verunglückte Fahrradfahrerinnen und Fahrrad­fahrer (plus 9,2 Prozent auf 2 158 Verunglückte). Hierbei gibt es gegenläufige Entwicklungen zwischen herkömmlichen Fahrrädern und Fahrrädern mit Elektroantrieb (Pedelecs): Während die Zahl der Verunglückten mit herkömmlichen Fahrrädern gegenüber dem ersten Halb­jahr 2019 um 7,0 Prozent sank, verunglückten deutlich mehr Pedelec-Fahrende (plus 298 auf 595 Unfallopfer).

Weiterhin verunglückten weniger Menschen in Personenkraftwagen (minus 20,9 Prozent auf 3 192 Verunglückte) und auf Motorrädern (inkl. Klein- und Leichtkrafträder, Mofas und
S-Pedelecs; minus 18,6 Prozent auf 525 Verunglückte). Auch die Zahl der verunglückten Fuß­gängerinnen und Fußgänger war mit 394 Unfallopfern um 12,2 Prozent niedriger als in den ers­ten sechs Monaten des Jahres 2019.

Insgesamt sank die Zahl der Verunglückten um 9,6 Prozent auf 6 782 Personen. Dabei stieg die Zahl der getöteten Unfallbeteiligten um acht Unfallopfer auf 47 tödlich Verunglückte. Die Zahl der schwer verletzten (minus 12,7 Prozent) bzw. leicht verletzten Unfallbeteiligten (minus 9,3 Prozent) war niedriger als im entsprechenden Zeitraum vor der Pandemie.

Hinweise:
Als Verunglückte zählen Personen (auch Mitfahrer:innen), die verletzt oder getötet wurden. Getötete: Personen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben; Schwerverletzte: Personen, die zur stationären Behandlung (mind. 24 Std.) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden; Leichtverletzte: Personen, deren Ver­letzungen keinen Krankenhausaufenthalt erforderten.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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