Anzahl der Unternehmensinsolvenzen weiterhin rückläufig
Statistik informiert ... Nr. 36/2022
Für das Jahr 2021 hat das Insolvenzgericht Hamburg 488 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bzw. von fast 35 Prozent zum letzten pandemiefreien Jahr 2019, so das Statistikamt Nord. Obwohl die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 30. April 2021 auslief, blieb die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
Mindestens 1 924 Arbeitnehmerinnen und -nehmer waren direkt von einer Unternehmensinsolvenz betroffen. Ihren Gläubigerinnen und Gläubigern schuldeten die insolventen Unternehmen 277 Mio. Euro. Damit lag die Anzahl der betroffenen Beschäftigten 79 Prozent und die Summe der voraussichtlichen Forderungen 67 Prozent unter dem jeweiligen Vorjahreswert. Im Durchschnitt schuldete ein insolventes Unternehmen seinen Gläubigerinnen und Gläubigern knapp 567 000 Euro, 62 Prozent weniger als im Jahr 2020.
Am häufigsten wurden mit 90 Verfahren Insolvenzen im Wirtschaftsabschnitt Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) gemeldet. Relativ gesehen war das Baugewerbe mit 124 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen am stärksten vertreten.
Abgesehen vom Baugewerbe, vom Grundstücks- und Wohnungswesen sowie vom Bereich „Erziehung und Unterricht“ wurden für alle Branchen weniger Unternehmensinsolvenzen gemeldet als im Vorjahr. Dies gilt damit auch für die meisten von den pandemiebedingten Einschränkungen potentiell besonders betroffenen Branchen. So gab es in den Wirtschaftsabschnitten „Gastgewerbe“, „Sonstige Dienstleistungen“ (z. B. Frisör- und Kosmetiksalons) und „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ jeweils weniger Unternehmensinsolvenzen als im Jahr 2020. Für Unternehmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Erziehung und Unterricht“ blieb die Anzahl der Insolvenzen hingegen konstant.
Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten beantragte Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.
Vom 1. März 2020 bis zum 30. April 2021 war die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ganz oder teilweise ausgesetzt, wenn ihre Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf den Folgen der COVID-19 Pandemie beruhte und die Aussicht bestand, den Insolvenzgrund beseitigen zu können.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2019 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Hamburg hatten und die im Berichtszeitraum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 17 500 Euro erbrachten.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf den Internetseiten des (Externer Link) zur Verfügung.
Tabelle: siehe PDF-Dokument
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