Anzahl der Unternehmensinsolvenzen gestiegen, aber weiterhin gering

Statistik informiert ... Nr. 27/2023

Für das Jahr 2022 hat das Insolvenzgericht Hamburg 543 entschiedene Anträge auf Unter­nehmensinsolvenz gemeldet. Nach zwei Jahren rückläufiger Zahlen ist die Anzahl der Unter­nehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr erstmals wieder gestiegen. Der Zuwachs betrug 55 Fälle bzw. elf Prozent, so das Statistikamt Nord. Die Fallzahl war jedoch weiterhin niedriger als direkt vor der COVID-19-Pandemie im Jahr 2019 (746 Fälle) bzw. im ersten Corona-Jahr 2020 (561 Fälle). Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen war auch im längerfristigen Ver­gleich gering: In den Jahren 2012 bis 2021 wurden in der Hansestadt im Durchschnitt 775 in­solvente Unternehmen pro Jahr gemeldet.

Mindestens 4 944 Arbeitnehmerinnen und -nehmer waren direkt von einer Unternehmensinsol­venz betroffen. Ihren Gläubigerinnen und Gläubigern schuldeten die insolventen Unternehmen 480 Mio. Euro. Im Durchschnitt schuldete ein insolventes Unternehmen seinen Gläubigerinnen und Gläubigern damit 884 000 Euro.

Im regionalen Vergleich war der Bezirk Hamburg-Mitte mit 154 Unternehmensinsolvenzen und durchschnittlichen Forderungen in Höhe von 1,65 Mio. Euro pro insolventem Unternehmen am stärksten betroffen. Für insolvente Unternehmen mit Sitz im Bezirk Bergedorf wurden dagegen lediglich 22 Insolvenzanträge entschieden. Auch die durchschnittlichen Forderungen je Unter­nehmensinsolvenz waren hier mit 278 000 Euro vergleichsweise niedrig. Nur bei Unternehmen, die ihren Hauptsitz im Bezirk Wandsbek hatten, waren die durchschnittlichen Forderungen mit 237 000 Euro noch geringer.

Im Wirtschaftsabschnitt „Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeu­gen)“ wurden mit 94 Verfahren am häufigsten Insolvenzen für Unternehmen gemeldet. Relativ gesehen war jedoch das Baugewerbe mit 136 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen am stärks­ten betroffen. Pro 10 000 in Hamburg ansässigen Unternehmen wurden 63 Unternehmensin­solvenzen gemeldet.

Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten beantragte Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2020 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Hamburg hatten und die im Berichtszeit­raum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro er­brachten.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenz­verfahren stehen auf den Internetseiten des Statistikamtes Nord (Externer Link) zur Verfügung.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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