Drei Prozent mehr beantragte Verfahren als im langjährigen Durchschnitt
Statistik informiert ... Nr. 29/2023
Für das Jahr 2022 hat das Insolvenzgericht Hamburg 2 085 entschiedene Anträge von Privatpersonen auf eine Verbraucherinsolvenz gemeldet. Damit war die Anzahl von Verbraucherinsolvenzen drei Prozent höher als der Durchschnitt der vorangegangenen zehn Jahre, so das Statistikamt Nord.
Im Vergleich zu 2021 sank die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen zwar um acht Prozent, allerdings dürfte in dem Jahr ein Nachholeffekt zu zahlreichen Anträgen auf Verbraucherinsolvenz geführt haben: Viele Betroffene haben ihren Insolvenzantrag im Jahr 2020 vermutlich zurückgestellt und erst im Jahr 2021 eingereicht, um von einer erwarteten Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zu profitieren.
Am häufigsten wurden Insolvenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher in den Bezirken Wandsbek und Hamburg-Mitte mit 482 bzw. 481 Verfahren gemeldet. Für im Bezirk Bergedorf wohnhafte Personen wurden dagegen lediglich 153 Insolvenzanträge entschieden. Im Verhältnis zur Bevölkerung war der Bezirk Hamburg-Mitte mit 160 Verbraucherinsolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern am stärksten betroffen. Am niedrigsten war diese Quote im Bezirk Eimsbüttel (69). Die hamburgweite Quote betrug 109.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern betrugen 71 Mio. Euro. Durchschnittlich war eine insolvente Person mit 34 000 Euro verschuldet.
Hinweise:
Es werden nur Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrachtet. Ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden in dieser Darstellung nicht berücksichtigt.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurden mit Hilfe des Hamburger Melderegisters zum Stand 31.12.2021 ermittelt.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf den Internetseiten des (Externer Link) zur Verfügung.
Tabelle: siehe PDF-Dokument
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