Weiterhin deutliche Zunahme

Statistik informiert ... Nr. 30/2007

Auch im Jahr 2006 nahm in Hamburg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen deutlich um 26 Prozent zu. Während 2005 noch 2 119 Anträge auf Verbraucherinsolvenz registriert worden waren, entschied das Hamburger Insolvenzgericht 2006 bereits über 2 668 Anträge. Bezieht man die Antragszahlen auf die Zahl der Einwohner, ergeben sich 152 Verbraucherinsolvenzen je 100 000 Einwohner. Im Jahr zuvor hatte diese Zahl noch bei 122 gelegen. Zu dem Anstieg der Antragszahlen dürfte u. a. die Diskussion möglicher Verschlechterungen für mittellose Schuldner beigetragen haben.

Wie das Statistikamt Nord mitteilt, lag die Summe der voraussichtlichen Forderungen – und damit der potentielle wirtschaftliche Schaden – bei knapp 129 Mio. Euro. Pro Insolvenzfall ergab sich wie auch im Vorjahr eine durchschnittliche Forderungshöhe von rund 48 000 Euro.

In Schleswig-Holstein wurde auch im Jahr 2006 bei den Verbraucherinsolvenzen ein sehr hoher Zuwachs der Antragszahlen gemeldet. Waren 2005 noch 2 788 Verbraucherinsolvenzen gezählt worden, so lagen 2006 bereits 4 330 entschiedene Anträge vor. Das entspricht einer Zunahme um 55 Prozent. Angesichts der Diskussion möglicher Verschlechterungen für mittellose Schuldner dürften viele Verbraucher versucht haben, eine Restschuldbefreiung nach der alten Regelung zu erlangen.

Die voraussichtlichen Forderungen gegenüber Verbrauchern betrugen 252 Mio. Euro. Die mögliche Schadenshöhe je Verbraucherinsolvenz lag damit bei rund 58 000 Euro, was einem Rückgang um etwa 4 000 Euro gegenüber dem Jahr 2005 entspricht.

Bei den kreisfreien Städten meldete die Hansestadt Lübeck mit 501 Fällen die höchste Zahl an Verbraucherinsolvenzen, gefolgt von der Landeshauptstadt Kiel mit 449 Fällen. Bei den Kreisen mussten in Dithmarschen mit 407 Fällen die meisten Verbraucher den Gang zum Insolvenzgericht antreten, gefolgt von den Kreisen Rendsburg-Eckernförde mit 355 Anträgen und Schleswig-Flensburg mit 345 Anträgen. Die geringste Zahl an Verbraucherinsolvenzen wurde mit 149 Anträgen im Kreis Plön registriert.

Bezieht man die Fallzahlen auf je 100 000 Einwohner, zeigt sich, dass die durchschnittliche Insolvenzhäufigkeit bei den Kreisen mit 135 deutlich geringer war als bei den vier kreisfreien Städten (218). Für Neumünster und Lübeck ergeben sich 237 Verbraucherinsolvenzen je 100 000 Einwohner, gefolgt von Flensburg mit 229. Die geringste Insolvenzhäufigkeit hatte Kiel mit 192. Bei den Kreisen hatte Dithmarschen mit 297 Verbraucherinsolvenzen je 100 000 Einwohner die höchste Insolvenzhäufigkeit, gefolgt von Steinburg und Schleswig-Flensburg mit jeweils 173. Die geringste Insolvenzhäufigkeit wurde für den Kreis Stormarn ermittelt – dort stellten 82 von 100 000 Einwohnern einen Insolvenzantrag.

Weitere Angaben – für Schleswig-Holstein auch auf Kreisebene – stehen im Internet zum Download bereit.

Ansprechpartnerin:

Dr. Margarete Haberhauer
Telefon: 0431 6895-9252
E-Mail: margarete.haberhauer(at)statistik-nord(dot)de

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