In Hamburg nach Jahren erstmals leichter Rückgang – geringe Zunahme in Schleswig-Holstein

Statistik informiert ... Nr. 121/2007

Im Jahr 2006 haben die Strafgerichte in Hamburg 2 226 Personen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt, das Herstellung, Erwerb, Besitz und Handel von Drogen unter bestimmten Bedingungen unter Strafe stellt. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Verurteilungen um 57 Fälle oder gut zwei Prozent. Damit hat sich die in den letzten Jahren zu beobachtende stetige Zunahme nicht weiter fortgesetzt. Zwischen 2001 (1 144 Schuldsprüche) und 2005 (2 283 Schuldsprüche) hatte sich die Zahl der Verurteilten noch fast verdoppelt.

Wie das Statistikamt Nord mitteilt, waren 49 Verurteilte Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahren alt waren, 143 waren Heranwachsende (18 bis 20 Jahre). Der Anteil ausländischer Straftäterinnen und -täter belief sich auf ein Drittel (743), der der Frauen lag bei 13 Prozent (291). Mehr als 70 Prozent der Verurteilten (1 571) waren vorbestraft.

Die große Mehrheit der Schuldsprüche (2 059 oder 92 Prozent) erfolgte aufgrund der Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts (Erwachsenenstrafrecht). Dabei verhängten die Gerichte 1 221-mal Geldstrafen und in 838 Fällen Freiheitsstrafen, welche 548-mal zur Bewährung ausgesetzt wurden, bei 167 Delinquenten kam das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz „Erziehung vor Strafe“ zur Anwendung, wobei in 29 Fällen Jugendstrafen ausgesprochen wurden.

In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2006 insgesamt 724 Personen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen worden, das waren 27 Fälle oder knapp vier Prozent mehr als im Vorjahr. In den letzten fünf Jahren schwankte die Zahl der Schuldsprüche zwischen 649 im Jahr 2001 und 764 im Jahr 2004.

Unter den Verurteilten waren 43 Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt im Alter von 14 bis 17 Jahren waren, sowie 79 Heranwachsende (18 bis 20 Jahre). 148 Delinquenten waren Ausländerinnen oder Ausländer (20 Prozent), der Anteil von Frauen belief sich auf neun Prozent (68 Personen). 58 Prozent der Verurteilten (417) zählten zu den Vorbestraften.

84 Prozent aller Schuldsprüche (609) ergingen nach den Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. 268-mal verhängten die Gerichte Geldstrafen und 341-mal (47 Prozent) Freiheitsstrafen, die in 253 Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Bei 115 verurteilten Personen kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung, wobei in 22 Fällen Jugendstrafen ausgesprochen wurden.

Hinweis: In der Strafverfolgungsstatistik werden die Verurteilten bei Vorliegen mehrerer Delikte nach der Hauptstraftat zugeordnet. Das ist diejenige Straftat, die mit der höchsten Strafe bedroht ist.

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

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