Zahl der Empfängerhaushalte um neun Prozent zurückgegangen

Statistik informiert ... Nr. 95/2018

Am Jahresende 2017 haben 20 453 Haushalte in Schleswig-Holstein Wohngeld bezogen. Das sind gut neun Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord.

48 Prozent der unterstützten Haushalte waren Einpersonenhaushalte, 15 Prozent Zwei- und neun Prozent Dreipersonenhaushalte. Der Anteil der Wohngeldempfängerhaushalte mit vier Personen belief sich auf 13 Prozent, der mit fünf und mehr Mitgliedern auf 14 Prozent.

Durchschnittlich wurden 160 Euro Wohngeld pro Haushalt und Monat ausgezahlt, das sind vier Euro weniger als 2016. Während Einpersonenhaushalte im Durchschnitt mit 109 Euro unterstützt wurden, erhielten Haushalte mit vier Personen 196 Euro und Haushalte mit fünf und mehr Personen 292 Euro.

Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es in Schleswig-Holstein Ende 2017 noch 1 250 Haushalte, bei denen nur ein Teil der Mitglieder Anspruch auf Wohngeld hatte (sog. „Mischhaushalte“). Ihre Zahl sank binnen Jahresfrist um 20 Prozent.  


Hinweis:
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zur Deckung der Wohnkosten. Er wird Mieterinnen/Mietern und Eigentümerinnen/Eigentümern gewährt, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts übersteigt. In den Daten zu Wohngeldempfängern und -empfängerinnen sind nicht die Empfänger und Empfängerinnen von Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung ent­halten (wie z. B „Hartz IV“ oder Asylbewerberleistungen), da diese grundsätzlichen keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die letzte Novelle zur Änderung der bezugsre­gelnden Einkommensgrenzen wurde Anfang 2016 wirksam.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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