36 Prozent der Miete wird durch Wohngeld gedeckt

Statistik informiert ... Nr. 193/2022

Ende Dezember 2021 erhielten in Schleswig-Holstein 22 455 Haushalte Wohngeld in Form ei­nes Mietzuschusses. Diese zahlten durchschnittlich 519 Euro Miete und erhielten Unterstüt­zung in Höhe von 187 Euro. Damit deckte das Wohngeld 36 Prozent der Mietausgaben, so das Statistikamt Nord.

Besonders profitierten große Haushalte mit sechs und mehr Personen. Mit dem Wohngeldzu­schuss konnten sie 51 Prozent ihrer Mietkosten begleichen. Ein-Personen-Haushalte konnten rund 33 Prozent der Miete durch den Zuschuss abdecken.

Mithilfe des Zuschusses wendeten die betroffenen Haushalte im Durchschnitt 33 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Miete auf. Ohne die Unterstützung hätten die Haushalte mehr als die Hälfte (52 Prozent) ihres Einkommens für die Miete ausgegeben. Das Wohngeld senkte also den Mietanteil am Haushaltseinkommen um 19 Prozentpunkte.

Hinweise:
Die Angaben beziehen sich auf Haushalte, die am Jahresende 2021 Wohngeld in Form von Mietzuschuss erhielten und in denen alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren (sog. „reine Wohngeldhaushalte“). Die Miete im Sinne der Wohngeldstatistik ist das vereinbarte Ent­gelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen, Untermietver­trägen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen. Sie beinhaltet auch die Kosten für Wasserver­brauch, Abwasser- und Müllbeseitigung und Treppenbeleuchtung.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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