Weiterhin viele beantragte Verfahren

Statistik informiert … Nr. 26/2024

Für das Jahr 2023 hat das Insolvenzgericht Hamburg 2 125 entschiedene Anträge von Privat­personen auf eine Verbraucherinsolvenz gemeldet. Das sind 40 Verfahren bzw. zwei Prozent mehr als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Die durchschnittliche Fallzahl der vorangegan­genen zehn Jahre wurde sogar um 153 Fälle bzw. fast acht Prozent überschritten.

Am häufigsten wurden Insolvenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher in den Bezirken Wandsbek und Hamburg-Mitte mit 456 bzw. 424 Verfahren gemeldet. Allerdings waren dort – ebenso wie im Bezirk Hamburg-Nord – die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. In den weiteren vier Hamburger Bezirken stieg die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen, wobei die Zunahme mit 23 Prozent im Bezirk Harburg am höchsten war. Dieser Bezirk war auch bei rela­tiver Betrachtung mit 147 Verbraucherinsolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner am stärksten betroffen. Die hamburgweite Quote betrug 109.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger gegenüber den Verbrau­cherinnen und Verbrauchern betrugen 73 Mio. Euro. Durchschnittlich war eine insolvente Per­son mit über 34 000 Euro verschuldet.

Hinweise:
Es werden nur Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrachtet. Ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden in dieser Darstellung nicht berück­sichtigt.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurden mit Hilfe des Hamburger Melderegisters zum Stand 31.12.2022 ermittelt.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenz­verfahren stehen auf den Internetseiten des Statistikamtes Nord (Externer Link) zur Verfügung.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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