Anzahl der Verbraucherinsolvenzen gestiegen
Statistik informiert … Nr. 27/2024
Für das Jahr 2023 haben die schleswig-holsteinischen Amtsgerichte 3 068 entschiedene Anträge von Privatpersonen auf eine Verbraucherinsolvenz gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen um vier Prozent, so das Statistikamt Nord. Die Fallzahl lag jedoch weiterhin unterhalb des Durchschnittswerts der vorangegangenen zehn Jahre.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde war die Zahl der Verbraucherinsolvenzen mit 366 Verfahren am höchsten, im Kreis Segeberg mit 107 Verfahren am niedrigsten. Die Personen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg waren auch in der relativen Betrachtung am seltensten von einer Verbraucherinsolvenz betroffen: Pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurden dort 37 Fälle gemeldet. Am höchsten war diese Quote in der kreisfreien Stadt Neumünster mit 182, die landesweite Quote betrug 104.
Mit einem Plus von 32 Prozent nahm die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen im Kreis Plön im Vergleich zu 2022 am stärksten zu, im Kreis Segeberg wurde dagegen mit minus 30 Prozent der größte Rückgang verzeichnet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern betrugen 116 Mio. Euro. Durchschnittlich war eine insolvente Person mit fast 38 000 Euro verschuldet. Dabei war die durchschnittliche Verschuldung der betroffenen Personen im Kreis Segeberg mit fast 52 000 Euro am höchsten.
Hinweise:
Es werden nur Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrachtet. Ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden in dieser Darstellung nicht berücksichtigt.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 zum Stand 30.09.2023 ermittelt.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf den Internetseiten des (Externer Link) zur Verfügung.
Tabelle: siehe PDF-Dokument
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