Weniger Führerscheinentziehungen im Norden

Statistik informiert ... Nr. 80/2007

Im Jahr 2006 ist nach den Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes insgesamt 2 759 Hamburgerinnen und Hamburgern der Führerschein entzogen worden, das waren 17 Prozent weniger als im Vorjahr. In jedem siebenten Fall war es eine Frau, die ihre Fahrerlaubnis verloren hat.

Wie das Statistikamt Nord mitteilt, wurden 57 Prozent oder 1 568 der – meist befristeten – Fahrerlaubnisentziehungen durch Gerichtsurteil ausgesprochen, überwiegend wegen Trunkenheit am Steuer. In knapp zwei Dritteln dieser Entziehungen (967) waren Betroffene durch ihre Fahrweise oder durch allgemeine Kontrollen auffällig, ohne dass es zu einem Unfall kam. Darüber hinaus hat die Hamburger Verwaltung in 1 191 Fällen die Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit entzogen. Entscheidungsgründe waren unter anderem körperliche und geistige Mängel, schwere und wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen (Überschreiten der 18-Punkte-Schwelle), Neigung zu Trunk-, Arzneimittel- oder Rauschgiftsucht oder die Weigerung, ein Eignungsgutachten beizubringen.

97 Inhaber der „Fahrerlaubnis auf Probe“ verloren ihren Führerschein, weil sie innerhalb der zweijährigen Probezeit eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hatten.

In Schleswig-Holstein ist im vergangenen Jahr 4 705 Personen die Fahrerlaubnis entzogen worden, zehn Prozent weniger als im Jahr 2005. Auch im nördlichsten Bundesland war es in jedem siebenten Fall eine Frau, die ihren Führerschein verloren hat.

63 Prozent oder 2 963 der – meist befristeten – Fahrerlaubnisentziehungen wurde durch Gerichtsurteil ausgesprochen, überwiegend wegen Trunkenheit am Steuer. In 65 Prozent dieser Fälle (1 922) waren Betroffene durch ihre Fahrweise oder durch allgemeine Kontrollen auffällig, ohne dass es zu einem Unfall kam. Außerdem haben die schleswig-holsteinischen Fahrerlaubnisbehörden in 1 742 Fällen die Führerscheine auf unbestimmte Zeit entzogen.


144 Inhaber der „Fahrerlaubnis auf Probe“ verloren ihren Führerschein, weil sie innerhalb der zweijährigen Probezeit eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hatten.


Ansprechpartner:

Peter Lange
Telefon: 040 42831-1819
E-Mail: peter.lange(at)statistik-nord(dot)de

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