Statistische Ämter ermitteln neue Bevölkerungszahlen
Statistik informiert ... Nr. 78/2022
In diesem Monat startet eines der größten Projekte der amtlichen Statistik in Deutschland: Mit dem Zensus 2022 wird zum Stichtag 15. Mai ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Anders als noch bei der Volkszählung 1987 wird jedoch nur ein Teil der Menschen im Land direkt befragt, so das Statistikamt Nord.
Wer wird befragt?
Rund 60 000 Haushalte in Hamburg und etwa 220 000 Haushalte in Schleswig-Holstein werden für den Zensus 2022 kontaktiert. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden dabei um Auskunft über demografische Merkmale (wie Alter, Geschlecht, Familienstand), zu ihrer Ausbildung (z. B. Schul- oder Berufsabschluss) sowie zu ihrer Erwerbstätigkeit (z. B. Art der Beschäftigung, Ort der Arbeitsstätte) gebeten.
Bundesweit werden etwa 10,2 Mio. Menschen befragt, das entspricht über zehn Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner. Hinzu kommen Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Pflegeheime), in denen eine Vollerhebung stattfindet. Das heißt, es werden Angaben zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern erhoben.
Zusätzlich werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnraum angeschrieben. Damit werden der aktuelle Bestand und die Ausstattung von Gebäuden und Wohnungen in der Bundesrepublik systematisch erfasst. Die Fragen betreffen u. a. die Größe des Hauses/der Wohnung, die Heizungsart oder die Besitzverhältnisse. Auch die Miethöhe wird erhoben.
Für sämtliche Erhebungen des Zensus 2022 besteht gemäß Zensusgesetz Auskunftspflicht.
Nutzung von Verwaltungsregistern
Beim Zensus 2022 werden neben den Auskünften der Bürgerinnen und Bürger bestehende Verwaltungsregister, zum Beispiel die Melderegister, anonymisiert ausgewertet. Die Ergebnisse werden dann mithilfe der persönlichen Befragungen statistisch korrigiert. Dieses Verfahren wird als registergestützter Zensus bezeichnet und kam bereits beim Zensus 2011 zum Einsatz.
Wozu werden die Ergebnisse benötigt?
Wichtigstes Ziel des Zensus 2022 ist die Ermittlung der aktuellen Bevölkerungszahlen für alle Gemeinden und die Länder. Diese werden u. a. bei den Zuweisungen im Länderfinanzausgleich, die Besoldung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern oder die Einteilung von Bundestagswahlkreisen benötigt. Zudem werden die Ergebnisse der Befragungen für Planungen in den Gemeinden genutzt, etwa beim Bau von Wohnungen, Kindergärten, Schulen oder Angeboten für altersgerechtes Wohnen.
Wie werden die Daten geschützt?
Die Sicherheitsvorkehrungen, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie der statistischen Geheimhaltung genießen beim Zensus 2022 oberste Priorität:
- Alle personenidentifizierenden Daten werden lediglich für die Organisation der Erhebung (z. B. den Briefversand) und die Aufbereitung der Daten erhoben. Sie werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder gelöscht. Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen sind nicht möglich.
- Datenschutz und Informationssicherheit entsprechen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS‑GVO) und den Vorgaben (BSI Standards 200, IT‑Grundschutz-Kompendium) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Alle Mitarbeitenden sowie die eingesetzten Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt, geschult und auf ihre Verschwiegenheit verpflichtet.
- Das vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983 festgeschriebene Rückspielverbot untersagt es, personenbezogene Angaben an Behörden außerhalb der Statistik weiter- oder zurückzugeben. Es werden dementsprechend keine Daten an Polizei, Meldebehörden, Finanzämter o. ä. weitergegeben.
Europaweiter Zensus
Deutschland beteiligt sich mit dem Zensus 2022 an einer europaweiten Zensusrunde, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet. In Deutschland wurde der Zensus aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Die verschiedenen Staaten setzen zur Durchführung unterschiedliche Verfahren ein.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Methodik sowie zu den einzelnen Erhebungsteilen stehen gesammelt auf dem Bund-Länder-Portal (Externer Link) zur Verfügung.
Fachlicher Kontakt:
Helma Landsberg
Telefon: 040 42831-1539
E-Mail: helma.landsberg(at)statistik-nord(dot)de
Pressestelle:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: pressestelle(at)statistik-nord(dot)de
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