Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum werden angeschrieben

Statistik informiert ... Nr. 82/2022

Ab der kommenden Woche erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnraum in Hamburg und Schleswig-Holstein Post vom Statistikamt Nord. Sie werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung – als Teil des Zensus 2022 – um Auskunft zu ihren Häusern und Wohnungen gebeten. In Hamburg werden etwa 300 000 Personen ange­schrieben und in Schleswig-Holstein rund 900 000 Personen. Hinzu kommen die Unternehmen der Wohnungswirtschaft.

Gefragt wird unter anderem nach Baujahr, Heizungsart und Wohnfläche der Häuser und Woh­nungen am Stichtag 15. Mai 2022. Erstmals werden die zusätzlichen Merkmale Nettokaltmiete, Energieträger der Heizung sowie Dauer und Gründe eines Leerstands erfragt. Vor dem Hinter­grund des aktuellen Wohnraummangels und der Bedeutung der Energiefrage spielen diese Er­gebnisse eine besondere Rolle und ermöglichen eine exaktere Wohnraumpolitik.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt per Online-Fragebogen und nimmt pro Gebäude und Woh­nung etwa zehn Minuten in Anspruch. Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die viele Woh­nungen besitzen oder verwalten, können die Fragen in einem gesonderten Onlineverfahren be­antworten.

Weitere Informationen zur Gebäude- und Wohnungszählung (u. a. ein Musterfragebogen (Externer Link)) so­wie allgemeine Informationen zum Zensus 2022 stehen im gemeinsamen Portal der Statisti­schen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2022.de (Externer Link) zur Verfügung.

Hintergrund:
Im Rahmen des Zensus 2022 werden neben Angaben zur Bevölkerung auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Ziel dieser Gebäude- und Wohnungszählung ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller Gebäude mit Wohn­raum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung. Für die Erhebung besteht nach dem Zensusgesetz Auskunftspflicht.

Wie bei allen Erhebungen des Zensus 2022 werden auch bei der Gebäude- und Wohnungs­zählung die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sehr ernst genommen. Die gewonnenen Informationen werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Rückschlüsse auf ein­zelne Personen oder Unternehmen sowie die Weitergabe von Daten sind ausgeschlossen.

 

Fachlicher Kontakt:
Fabian Mesecke
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Pressestelle:
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