30 000 Erstwählerinnen und Erstwähler, rund 200 000 Wahlberechtigte über 70 Jahre

Statistik informiert ... Nr. 20/2004 H

Am 29. Februar 2004 können 30 000 junge Hamburgerinnen und Hamburger, die während der vergangenen zweieinhalb Jahre das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum ersten Mal an einer Wahl der Bürgerschaft teilnehmen.

Kennzeichnend für die Altersstruktur der Hamburger Wahlbevölkerung im Ganzen ist der recht hohe Anteil von Seniorinnen und Senioren: 198 000 Bürgerinnen und Bürger (16 Prozent oder ein Sechstel aller Wahlberechtigten) haben ein Alter von 70 und mehr Jahren. 60 bis unter 70 Jahre alt sind weitere 197 000 oder 16 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger. Die 35- bis unter 60-Jährigen machen 42 Prozent, die 18- bis unter 35-Jährigen 26 Prozent der Wahlberechtigten aus.

Gut 53 Prozent der Wahlberechtigten sind Frauen. Bei der über 60-jährigen Bevölkerung beträgt der Frauenanteil sogar 59 Prozent, dies sind 234 000 Hamburgerinnen. Die Gruppe der älteren Frauen stellt damit ein Fünftel der zur Stimmabgabe aufgerufenen Einwohnerschaft.

Von den wahlberechtigten Hamburgerinnen und Hamburgern sind etwa 690 000 erwerbstätig (56 Prozent), die weitaus meisten als Angestellte (444 000 oder 36 Prozent). 107 000 sind als Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigt (9 Prozent), 41 000 als Beamtinnen und Beamte (drei Prozent). 96 000 arbeiten als Selbstständige (acht Prozent).

Mehr als 400 000 Wahlberechtigte sind Singles, jede/r Dritte wohnt also allein. Nur 20 Prozent der Wählerinnen und Wähler leben in Haushalten mit Kindern. 115 000 Wahlberechtigte sind verwitwet, 120 000 geschieden, rund 405 000 Wählerinnen und Wähler sind ledig. Die weitaus größte Gruppe bilden die Verheirateten: 580 000 Wahlberechtigte sind verheiratet, also fast jede/r Zweite.

Gegenüber der Bürgerschaftswahl vor zweieinhalb Jahren hat sich die Anzahl der Wahlberechtigten um rund 8000 erhöht. Hinter dieser leichten Zunahme verbergen sich jedoch erhebliche Verschiebungen in der Hamburger Wählerschaft.

Einerseits ist eine hohe Zahl "neuer" Wahlberechtigter hinzugekommen: So dürfen rund 30 000 junge Hamburgerinnen und Hamburger aufgrund ihres Eintritts ins Wahlalter und etwa 12 000 eingebürgerte Personen erstmals ihr Stimmrecht bei einer Bürgerschaftswahl ausüben. Mit dabei sind auch 115 000 von auswärts nach Hamburg zugezogene Wahlberechtigte. Alles in allem ergibt sich ein Plus von gut 155 000 Personen, die bei der Bürgerschaftswahl 2001 noch nicht teilnehmen konnten.

Die Anzahl der Wahlberechtigten verkleinerte sich aber in fast der gleichen Stärke, und zwar durch etwa 43 000 in den vergangenen zweieinhalb Jahren verstorbene Hamburgerinnen und Hamburger und knapp 105 000 inzwischen fortgezogene Personen.

Von allen Hamburger Einwohnerinnen und Einwohnern sind 1 220 300 Wahlberechtigte in die Wählerverzeichnisse für die Wahlen zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen am 29. Februar 2004 eingetragen. Bei der Bezirksversammlungswahl sind zusätzlich rund 45 000 in Hamburg wohnende Bürgerinnen und Bürger aus den 14 anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt.

Ansprechpartner:

Dr. Wolfgang Bick

Telefon: 040 42831-1710

E-Mail: wolfgang.bick(at)statistik-nord(dot)de

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