Verurteilungen wegen Gewaltkriminalität

Statistik informiert ... Nr. 133/2012

Im Jahr 2011 haben die Strafgerichte in Hamburg 1 296 Personen wegen Gewaltdelikten verurteilt. Von den schuldig Gesprochenen erhielten 15 Prozent eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung und in 37 Prozent der Fälle wurde die verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so das Statistikamt Nord. Weitere 15 Prozent der Verurteilten wurden zu einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) verurteilt, und in 34 Prozent der Fälle verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts.

Von den wegen Gewaltdelikten schuldig Gesprochenen waren 24 Prozent zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt (Jugendliche) sowie 22 Prozent zwischen 18 und 20 Jahre alt (Heranwachsende). Der Anteil der Frauen lag bei zehn Prozent, 34 Prozent hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit und bereits vorbestraft waren 56 Prozent. 45 Prozent der Verurteilten wurden nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts bestraft. Dies betraf nicht nur – wie gesetzlich vorgesehen – alle Jugendlichen, sondern auch 96 Prozent der 18- bis 20-Jährigen.

Die meisten Schuldsprüche ergingen wegen gefährlicher Körperverletzung (69 Prozent). Wegen Raubes, schweren Raubes und räuberischer Erpressung wurden zusammengenommen 25 Prozent der Täterinnen und Täter verurteilt.

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann

Telefon: 040 42831-1757

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