Weniger Verurteilte

Statistik informiert ... Nr. 9/2012

Im Jahr 2010 haben die Strafgerichte in Hamburg 2 971 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr verurteilt, das sind elf Prozent weniger als im Jahr zuvor. Im mittelfristigen Vergleich zu 2005 ergibt sich sogar ein Rückgang um 37 Prozent, so das Statistikamt Nord.

17 Prozent der Verurteilten waren Frauen. Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, stellten weniger als ein Prozent der schuldig Gesprochenen (zwölf Personen), und der Anteil der Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) belief sich auf knapp fünf Prozent. Der Ausländeranteil betrug 25 Prozent.

92 Prozent der Verurteilten bekamen eine Geldstrafe. Eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe erhielten drei Prozent und eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung knapp ein Prozent (18 Personen). Vier Prozent der schuldig Gesprochenen wurden zu Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Zu den häufigsten Straßenverkehrsdelikten zählten Trunkenheit im Verkehr (37 Prozent), „Fahrerflucht“ (27 Prozent) und Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Erlaubnis oder trotz Verbots (21 Prozent).

Die Strafgerichte in Schleswig-Holstein haben 2010 insgesamt 4 682 Männer und Frauen wegen Straftaten im Straßenverkehr verurteilt, zehn Prozent weniger als 2009 und 24 Prozent weniger als 2005.

Unter den schuldig gesprochenen Personen befanden sich 15 Prozent Frauen. Der Anteil der Jugendlichen lag bei zwei, der der Heranwachsenden bei sechs Prozent. Zwölf Prozent der Verurteilten hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Eine Geldstrafe erhielten 89 Prozent der Verurteilten, drei Prozent bekamen eine Freiheitsstrafe mit Bewährung und weniger als ein Prozent (23 Personen) eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Bei fast acht Prozent der schuldig Gesprochenen kamen die Sanktionen des Jugendstrafrechts zur Anwendung.

Fast die Hälfte (49 Prozent) der Schuldsprüche erfolgte wegen Trunkenheit im Verkehr, ein Viertel wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Erlaubnis oder trotz Verbots und zwölf Prozent wegen „Fahrerflucht“.

Hinweis: Die Zuordnung zu Straftaten erfolgt nach der Hauptstraftat, also jener, bei der die höchste Strafe angedroht ist.

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

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