Auch 2024 werden Haushalte in Hamburg und Schleswig-Holstein befragt
Statistik informiert … Nr. 14/2024
Wie jedes Jahr findet auch 2024 die bundesweite Befragung im Rahmen des Mikrozensus statt. In Hamburg werden rund 10 000 und in Schleswig-Holstein etwa 15 000 Haushalte befragt, so das Statistikamt Nord. Der Mikrozensus liefert wichtige Daten für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Bürger:innen. Beispielsweise geht aus den Erstergebnissen des Mikrozensus 2022 hervor, dass in Schleswig-Holstein 53 Prozent der Wohnungen mit Gas beheizt wurden, während es in Hamburg 44 Prozent waren.
Um die Repräsentativität zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht verankert. Die Beantwortung der Fragen kann dabei komfortabel online erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit die Fragen mittels Papierfragebogen oder über ein telefonisches Interview zu beantworten.
Mikrozensus – eine zuverlässige Datenquelle
Insgesamt ist der Mikrozensus eine der größten amtlichen repräsentativen Haushaltsbefragungen in Deutschland und der EU. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, über Familien und Haushalte, Lebensbedingungen, Nutzung von Kommunikationstechnologien sowie Daten über den Arbeitsmarkt erhoben. In diesem Jahr werden zusätzlich junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt in den Fokus genommen und als vierjährliches Zusatzprogramm wird das Pendelverhalten von Schüler:innen, Studierenden und Erwerbstätigen erhoben.
Datenschutz und Geheimhaltung
Die Befragung der Privathaushalte wird vom Statistikamt Nord und intensiv geschulten Interviewerinnen und Interviewern durchgeführt. Diese kündigen ihren Besuch mit einem ersten Terminvorschlag an. Passt dieser Vorschlag nicht, kann mit ihnen oder mit dem Statistikamt Nord ein neuer Termin vereinbart werden. Die Interviewerinnen und Interviewer sind ehrenamtlich tätig und verfügen über einen Lichtbild-Ausweis des Amtes. Sie sind auf den Datenschutz § 3 Hamburgisches Datenschutzgesetz vom 18. Mai 2018 und § 14 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet. Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind selbstverständlich und gewährleistet.
Alle Angaben werden streng geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet; den Anforderungen des Datenschutzes wird in vollem Umfang Rechnung getragen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht, auf freiwillig zu beantwortende Fragen wird gesondert hingewiesen.
Ausführliche Informationen zur Durchführung der Befragungen, zu Datenschutz und Auskunftspflicht finden Sie auf der Internetseite des (Externer Link).
Ergebnisse des Mikrozensus zu dem Thema Wohnen finden Sie auf der Seite des (Externer Link).
Fachlicher Kontakt:
Dr. Ramona Schürmann
Telefon: 0431 6895-9124
E-Mail: mikrozensus@statistik-nord.de
Pressestelle:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: pressestelle@statistik-nord.de
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