Auch 2024 werden Haushalte in Hamburg und Schleswig-Holstein befragt

Statistik informiert … Nr. 14/2024

Wie jedes Jahr findet auch 2024 die bundesweite Befragung im Rahmen des Mikrozensus statt. In Hamburg werden rund 10 000 und in Schleswig-Holstein etwa 15 000 Haushalte befragt, so das Statistikamt Nord. Der Mikrozensus liefert wichtige Daten für Politik, Wissenschaft, Wirt­schaft und Bürger:innen. Beispielsweise geht aus den Erstergebnissen des Mikrozensus 2022 hervor, dass in Schleswig-Holstein 53 Prozent der Wohnungen mit Gas beheizt wurden, wäh­rend es in Hamburg 44 Prozent waren.

Um die Repräsentativität zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht verankert. Die Beantwortung der Fragen kann dabei komfortabel online erfol­gen. Alternativ besteht die Möglichkeit die Fragen mittels Papierfragebogen oder über ein tele­fonisches Interview zu beantworten.

Mikrozensus – eine zuverlässige Datenquelle

Insgesamt ist der Mikrozensus eine der größten amtlichen repräsentativen Haushaltsbefragun­gen in Deutschland und der EU. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaft­liche und soziale Lage der Bevölkerung, über Familien und Haushalte, Lebensbedingungen, Nutzung von Kommunikationstechnologien sowie Daten über den Arbeitsmarkt erhoben. In die­sem Jahr werden zusätzlich junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt in den Fokus genommen und als vierjährliches Zusatzprogramm wird das Pendelverhalten von Schüler:innen, Studieren­den und Erwerbstätigen erhoben.

Datenschutz und Geheimhaltung

Die Befragung der Privathaushalte wird vom Statistikamt Nord und intensiv geschulten Inter­viewerinnen und Interviewern durchgeführt. Diese kündigen ihren Besuch mit einem ersten Ter­minvorschlag an. Passt dieser Vorschlag nicht, kann mit ihnen oder mit dem Statistikamt Nord ein neuer Termin vereinbart werden. Die Interviewerinnen und Interviewer sind ehrenamtlich tätig und verfügen über einen Lichtbild-Ausweis des Amtes. Sie sind auf den Datenschutz § 3 Hamburgisches Datenschutzgesetz vom 18. Mai 2018 und § 14 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet. Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind selbstver­ständlich und gewährleistet.

Alle Angaben werden streng geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke ver­wendet; den Anforderungen des Datenschutzes wird in vollem Umfang Rechnung getragen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht, auf freiwillig zu beantwortende Fragen wird gesondert hingewiesen.

 

Ausführliche Informationen zur Durchführung der Befragungen, zu Datenschutz und Auskunfts­pflicht finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Externer Link).

Ergebnisse des Mikrozensus zu dem Thema Wohnen finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes (Externer Link).

 

Fachlicher Kontakt:
Dr. Ramona Schürmann
Telefon: 0431 6895-9124
E-Mail: mikrozensus@statistik-nord.de


Pressestelle:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
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