Trotz leichtem Rückgang: Jedes dritte Kind unter sieben Jahren in den kreisfreien Städten auf staatliche Unterstützung angewiesen

Statistik informiert ... SPEZIAL I/2012

9,4 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner Schleswig-Holsteins haben am Jahresende 2010 ganz oder teilweise von staatlichen Leistungen zur Sicherung der laufenden Lebensführung gelebt. 267 300 Personen bezogen Leistungen nach SGB II („Hartz IV“), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, laufende Sozialhilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen oder Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Anteil der Empfängerinnen und Empfänger in den kreisfreien Städten am höchsten

Am höchsten war der Anteil der auf staatliche Unterstützung angewiesenen Personen in den kreisfreien Städten des Landes: In Neumünster erhielten 17 Prozent, in Lübeck und Kiel jeweils 16 Prozent und in Flensburg 15 Prozent der Bevölkerung eine staatliche Hilfe zur laufenden Lebensführung.

Die Kreise wiesen dagegen in der Regel niedrigere Empfängerquoten auf. Lediglich für Dithmarschen wurde mit zehn Prozent eine überdurchschnittliche Quote verzeichnet. Unterdurchschnittlich waren die Empfängerquoten mit jeweils rund sieben Prozent in den Kreisen Segeberg und Plön sowie in Nordfriesland (sechs Prozent). Der Kreis Stormarn verzeichnete mit fünf Prozent den geringsten Hilfebezieheranteil.

Kinder deutlich häufiger auf Unterstützung angewiesen als Senioren
Landesweit lag die Hilfeempfängerquote bei Kindern bis sechs Jahren mit 19 Prozent am höchsten, während sie mit knapp drei Prozent bei den Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter) am niedrigsten lag. Die Tendenz, dass jüngere Menschen häufiger auf staatliche Unterstützung angewiesen waren als ältere Personen, war in allen Kreisen des Landes zu beobachten, allerdings auf unterschiedlichen Niveaus.

Der Anteil der auf Sozialleistungen angewiesenen Kinder an der gleichaltrigen Bevölkerung war in den kreisfreien Städten des Landes am höchsten. In ihnen lebte rund ein Drittel der Kinder unter sieben Jahren in Haushalten, die staatliche Leistungen zur Sicherung der laufenden Lebensführung (ganz überwiegend „Hartz IV“-Transfers) erhielten. In Neumünster belief sich die Quote auf 35 Prozent, in Lübeck auf 33 Prozent, in Kiel auf 32 Prozent und in Flensburg auf 31 Prozent. In den Kreisen lagen dagegen mit Ausnahme von Dithmarschen (Hilfequote: 24 Prozent) die Anteile der auf Unterstützung angewiesenen Kinder unter dem Landesdurchschnitt. Die geringsten Hilfequoten wiesen die Kreise Nordfriesland und Stormarn mit jeweils elf Prozent auf.

Auch in Bezug auf die älteren Einwohnerinnen und Einwohner zeigte sich beim Hilfebezug ein Stadt-Land-Gefälle. In Kiel, Lübeck und Flensburg, wo jeweils rund fünf Prozent der über 64-Jährigen auf Transferleistungen angewiesen waren, wurde Unterstützung zur Vermeidung von Altersarmut (weit überwiegend in Form der Grundsicherung im Alter) am häufigsten gewährt. Geringe Hilfeempfängeranteile von rund zwei Prozent wurden demgegenüber in den Kreisen verzeichnet.

Von den 267 300 am Jahresende 2010 in Schleswig-Holstein wohnenden Personen, die ganz oder teilweise von Sozialleistungen zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung lebten, erhielten 226 100 oder 85 Prozent Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“). Fast 31 200 Erwachsene waren auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen, 6 000 Personen bezogen Sozialhilfe in Form der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und 4 000 Frauen, Männer und Kinder erhielten Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Hilfequote bei Kindern leicht rückläufig

Im Vergleich zum Vorjahr sank der Anteil der Sozialleistungsbezieherinnen und -bezieher an der Bevölkerung geringfügig um 0,2 Prozentpunkte auf 9,4 Prozent. In den meisten Kreisen waren die Hilfequoten rückläufig. In den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland sowie in der kreisfreien Stadt Lübeck sank die Quote binnen Jahresfrist um jeweils 0,5 Prozentpunkte, in Neumünster, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg blieb sie unverändert.

Der leichte Rückgang der Transferabhängigkeit betraf hauptsächlich jüngere Bevölkerungsgruppen. So verminderte sich auf Landesebene der Anteil der Sozialleistungsempfänger bei Kindern bis sechs Jahren um 0,6 Prozentpunkte, während er bei älteren Personen ab 65 Jahren konstant blieb.

Besonders starke Rückgänge der Hilfequote unter den Kindern bis sechs Jahren wurden in Flensburg, Kiel, Neumünster, Dithmarschen und Steinburg (Verringerung um mehr als einen Prozentpunkt) verzeichnet. In Bezug auf Änderungen bei der Hilfeabhängigkeit von Seniorinnen und Senioren gab es nur geringe regionale Unterschiede.

Gemessen in absoluten Werten verringerte sich die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen zur laufenden Lebensführung zwischen Ende 2009 und Ende 2010 um 6 000 Personen, das entspricht einer Abnahme von 2,2 Prozent. Während sich die Zahl der „Hartz IV“-Empfängerinnen und -Empfänger um 8 100 oder 3,5 Prozent verminderte, errechnete sich für die anderen Sozialleistungen eine Zunahme um 2 100 Unterstützte oder 5,4 Prozent.

Hinweis:

Bei den vorliegenden Zahlen handelt es sich um eine Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen. Die Angaben zu den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stammen aus den im Statistikamt Nord erstellten Bundesstatistiken. Für die Angaben zu den Bezieherinnen und Beziehern von „Hartz IV“-Leistungen hat das Statistikamt Nord eine Sonderauswertung der pseudonymisierten Einzeldaten der bei der Bundesagentur für Arbeit geführten Statistik über Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) durchgeführt. Diese Einzeldaten hat die Bundesagentur für Arbeit gemäß den Bestimmungen des § 53, Abs. 5 SGB II insbesondere für Zwecke der Sozialberichterstattung bereitgestellt.

In dieser Darstellung stehen die regionalen Unterschiede in der Transferabhängigkeit der Bevölkerung im Mittelpunkt. Die räumliche Zuordnung der Hilfeempfängerinnen und -empfänger erfolgt in allen Fällen nach dem Wohnort der Unterstützten. Bei den Hilfearten nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sind daher nur jene Leistungsbezieherinnen und -bezieher berücksichtigt, die Leistungen von in Schleswig-Holstein ansässigen Trägern erhalten und gleichzeitig in Schleswig-Holstein wohnen. Eine geringe Zahl von in Schleswig-Holstein wohnenden Hilfeempfängerinnen und -empfängern, die Leistungen von außerhalb der Landesgrenzen ansässigen Trägern erhalten, geht damit nicht in die Betrachtung ein.

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

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