Anzahl der Unternehmensinsolvenzen um 25 Prozent gestiegen

Statistik informiert … Nr. 24/2024

Für das Jahr 2023 hat das Insolvenzgericht Hamburg 679 entschiedene Anträge auf Unter­nehmensinsolvenz gemeldet, 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit nahm die Anzahl von Unternehmensinsolvenzen noch stärker zu als im Jahr 2022, so das Statistikamt Nord. Die Fall­zahl war jedoch weiterhin niedriger als direkt vor der COVID-19-Pandemie im Jahr 2019 (746 Fälle) und lag auch unterhalb des Durchschnittswerts von 751 Unternehmensinsolvenzen in den Jahren 2013 bis 2022.

Mindestens 3 918 Arbeitnehmerinnen und -nehmer waren direkt von einer Unternehmensinsol­venz betroffen, 21 Prozent weniger als 2022. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubige­rinnen und Gläubiger der insolventen Unternehmen waren im Jahr 2023 jedoch mit 860 Mio. Euro 79 Prozent höher als im Vorjahr. Im Durchschnitt schuldete ein insolventes Un­ternehmen seinen Gläubigerinnen und Gläubigern fast 1,27 Mio. Euro.

Am häufigsten wurden mit 110 Verfahren Insolvenzen von Unternehmen im Wirtschaftsab­schnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (z. B. Verwaltung und Führung von Unternehmen, Unternehmensberatung) gemeldet, gefolgt vom „Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen)“ mit 97 Fällen. Relativ gesehen war jedoch der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (z. B. Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau) mit 153 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen am stärksten betroffen. Im Gast- und im Baugewerbe war die Insol­venzhäufigkeit mit einer Quote von 149 bzw. 146 ähnlich hoch.

Die Zunahme von Insolvenzfällen im Vergleich zum Vorjahr war in den Wirtschaftsabschnitten „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (plus 115 Prozent) und „Gastgewerbe“ (plus 76 Prozent) am höchsten. Auch im langfristigen Vergleich war der Wirtschaftsabschnitt „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ auffällig: Mit 28 Insolvenzen wurden in dieser Branche 56 Prozent mehr Fälle gemeldet als im Durchschnitt der vorangegangenen zehn Jahre. Im Gastgewerbe entsprach die Fallzahl des Jahres 2023 dagegen etwa dem Durchschnittswert der Jahre 2013 bis 2022.

Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten beantragte Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2021 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Hamburg hatten und die im Berichtszeit­raum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro er­brachten.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenz­verfahren stehen auf den Internetseiten des Statistikamtes Nord (Externer Link) zur Verfügung.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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