Letzte Etappe der Gebäude- und Wohnungszählung: Heranziehungsbescheide versendet

Statistik informiert ... Nr. 5/2012

In diesen Tagen versendet das Statistikamt Nord förmliche Heranziehungsbescheide an etwa 20 000 Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer bzw. Wohnungsverwalterinnen und -verwalter in Hamburg sowie 30 000 in Schleswig-Holstein, die trotz zwischenzeitlicher Erinnerung die Fragebögen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011 nicht beantwortet haben. In diesem Bescheid werden sie noch einmal auf die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme hingewiesen und zur Auskunftserteilung mit Frist bis zum 03.02.2012 aufgefordert.

Der Heranziehungsbescheid ist mit der Androhung eines Zwangsgeldes verbunden für den Fall, dass die Auskunft auch weiterhin nicht gegeben wird. Die Höhe dieses Zwangsgeldes richtet sich nach der Anzahl der Immobilien, für die bis zu der gesetzten Frist noch Rückmeldungen ausstehen, bei einer Immobilie werden im Falle der Weigerung 300,– Euro fällig. Die Zahlung des Zwangsgeldes entbindet nicht von der Auskunftspflicht.

Trotz sehr sorgfältiger Prüfung der bisher eingegangenen Meldungen kann bei der großen Zahl leider nicht völlig ausgeschlossen werden, dass der Heranziehungsbescheid in Einzelfällen unbegründet ist. Dafür bittet das Statistikamt Nord bereits jetzt um Entschuldigung. Die Betroffenen werden jedoch gebeten, alle beiliegenden Fragebogen mit entsprechenden Vermerken zurückzusenden bzw. sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Statistikamt Nord zu wenden, damit eine Klärung erfolgen kann.

Die der Erhebung zugrunde liegenden Quelldaten entsprechen leider nicht immer dem aktuellen Stand. Wenn daher Personen angeschrieben werden, die zum Stichtag der Erhebung (09.05.2011) nicht (mehr) zum Kreis der Eigentümer zählten, ist für diesen Fall eine eigene Frage im Erhebungsbogen enthalten. Ehemalige Eigentümer sind zwar nicht zur Auskunft, wohl aber zur Benennung der neuen Eigentümerin bzw. des neuen Eigentümers verpflichtet. Bei gemeinschaftlichem Eigentum ist zu beachten, dass grundsätzlich alle angeschriebenen Personen auskunftspflichtig sind.

Infolge der Nutzung mehrerer Adressquellen können Personen versehentlich mehrfach mit unterschiedlicher Schreibweise (zum Beispiel mit einem Vornamen oder mit mehreren Vornamen) als Auskunftspflichtige elektronisch erfasst worden sein. Außerdem sind in einigen Fällen Eigentumsverhältnisse in den verwendeten Quelldaten nicht klar nach Anschriften abgegrenzt, sondern sind für einen ganzen Hausnummernbereich registriert. Zum Zwecke der Bereinigung wird daher auch hier gebeten, alle Fragebogen mit entsprechenden Bemerkungen zurückzusenden.

Eine Reihe von Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern an das Statistikamt haben ergeben, dass bei Online-Meldungen nach der Dateneingabe teilweise versehentlich der Vorgang über die Druckansicht des Fragebogens abgeschlossen worden ist, ohne die Daten zu senden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei einer erfolgreichen Absendung der Daten auf jeden Fall eine entsprechende Sendebestätigung auf der Homepage erscheint, die als Nachweis auch ausgedruckt werden kann.

Das Team der Gebäude- und Wohnungszählung des Statistikamtes Nord ist für Rückfragen unter der Hotline 040 42831-1822 montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Falls es zu Wartezeiten kommen sollte, wird um Verständnis und Wiederholung des Anrufs zu einem späteren Zeitpunkt gebeten.

Für schriftliche Anfragen kann auch das Kontaktformular unter statistik-nord.de/zensus2011-kontakte genutzt werden.

Ansprechpartner:

Dr. Jürgen Delitz
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: juergen.delitz(at)statistik-nord(dot)de

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