Zahl der fertig gestellten Wohnungen gestiegen

Statistik informiert … Nr. 59/2023

Im Jahr 2022 sind in Hamburg 9 234 neue Wohnungen fertiggestellt worden. Das sind 1 398 Wohnungen bzw. 17,8 Prozent mehr als im Jahr 2021. Insgesamt entstanden dadurch 770 100 Quadratmeter (m²) neue Wohnfläche, 178 181 m² mehr als im Vorjahr (plus 30,1 Pro­zent). Unter den neu gebauten Wohnungen befanden sich 2 562 Eigentumswohnungen (Vor­jahr: 1 346 Wohnungen), so das Statistikamt Nord.

8 672 der Wohnungen entstanden in neu gebauten Gebäuden, weitere 562 Wohnungen wurden durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden geschaffen.

Von den Wohnungen in neu gebauten Gebäuden entstand der Großteil (7 406 Wohnungen bzw. 85,4 Prozent) im sog. Geschosswohnungsbau (Gebäude mit drei und mehr Wohnungen). Weitere 1 147 Wohnungen (13,2 Prozent) befanden sich in Ein- und Zweifamilienhäusern. Dar­über hinaus wurden 103 Wohnungen (1,2 Prozent) in Wohnheimen und 16 Wohnungen in Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Büro- und Betriebsgebäude; 0,2 Prozent) fertig gestellt. Die durchschnittliche Größe der im Neubau geschaffenen Wohnungen stieg auf 81,7 m² (Vorjahr: 74,9 m²).

Im Jahr 2022 wurden Baugenehmigungen für 9 199 Wohnungen erfasst. Das sind 6,6 Prozent weniger als im Vorjahr.

Zum Stichtag 31.12.2022 befanden sich insgesamt 25 319 Wohnungen in 4 637 Gebäuden im Bauüberhang. Die Baugenehmigungen für 1 185 Wohnungen waren erloschen. Im Neubau wa­ren 10 202 Wohnungen noch nicht begonnen, 8 914 Wohnungen waren bereits begonnen, je­doch noch nicht unter Dach, und 4 586 Wohnungen waren bereits unter Dach.

Hinweise:
Eigentumswohnungen sind Wohneinheiten, die per Eintragung im Wohnungsgrundbuch als sol­che gekennzeichnet werden. Maßgebend ist die Absicht des Bauherren oder der Bauherrin zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Teil oder alle der im Grundbuch als Eigentumswohnungen nachgewiesenen Wohnungen später in die Vermie­tung gehen.

Der Bauüberhang erfasst Angaben zum Baufortschritt am Jahresende. Es wird unterschieden, ob das Bauvorhaben begonnen wurde, wie weit der Bauzustand fortgeschritten ist („unter Dach“ oder „noch nicht unter Dach“) oder ob die Baugenehmigung erloschen ist.

Grafik und Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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