Die Landwirtschaftszählung 2020 ist gemäß Agrarstatistikgesetz mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht (Externer Link) verbunden. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen und Inhaber oder Leiterinnen und Leiter der landwirtschaftlichen Betriebe.

Zur Entlastung von kleinen Betrieben werden im Rahmen der Landwirtschaftszählung lediglich die landwirtschaftlichen Betriebe befragt, die mindestens eine der im Agrarstatistikgesetz (Externer Link) aufgeführten Erfassungsgrenzen erreichen oder übersteigen. Zu landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des Agrarstatistikgesetzes zählen beispielsweise auch Wein- und Gartenbaubetriebe, gewerbliche Tierhalter oder Versuchsbetriebe, sobald diese mindestens eine Erfassungsgrenze erreichen oder übersteigen.

Die Erfassungsgrenzen wurden seit 2010 nicht angepasst, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu sichern und Analysen im Zeitvergleich erstellen zu können.

Erfassungsgrenzen für landwirtschaftliche Betriebe:

  • 5,0 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche
  • 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze
  • 0,5 ha Hopfen
  • 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser
  • 0,5 ha Tabak
  • 10 Rinder
  • 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland
  • 50 Schweine
  • 0,5 ha Obstanbaufläche
  • 10 Zuchtsauen
  • 0,5 ha Rebfläche
  • 20 Schafe
  • 0,5 ha Baumschulfläche
  • 20 Ziegen
  • 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
  • 1 000 Haltungsplätze für Geflügel
  • 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland

Die landwirtschaftlichen Betriebe werden mittels Online-Fragebogen befragt. Für die Betriebe in Hamburg und Schleswig-Holstein wird die Erhebung durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt.

Bei der Landwirtschaftszählung handelt es sich um eine sehr umfangreiche Erhebung, weshalb diese nur alle zehn Jahre stattfindet. In den Zwischenjahren finden im Abstand von drei bis vier Jahren Agrarstrukturerhebungen statt.

Um die auskunftspflichtigen Betriebe zu entlasten, nutzen die Statistischen Ämter der Länder wenn möglich Verwaltungsdaten (zum Beispiel Daten aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) oder dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)). Auch die Unternehmensgruppenzugehörigkeit der Erhebungseinheiten wird aus den in statistischen Datenbanken vorhandenen Informationen abgeleitet, wodurch der Erhebungsaufwand für die auskunftspflichtigen Betriebe verringert wird.

In Schleswig-Holstein können darüber hinaus auch Daten aus den beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) angezeigten Pachtverträgen und aus dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein genutzt werden.