Fast zwei Prozent mehr Hörgeschädigte
Statistik informiert ... Nr. 67/2020
Ende 2019 waren in Schleswig-Holstein 8 897 Personen wegen Taubheit oder Schwerhörigkeit schwerbehindert. Das ist ein Zuwachs um 1,7 Prozent gegenüber der letzten Erhebung 2017, so das Statistikamt Nord.
Bei 19 Prozent der Betroffenen war Taubheit (auch in Kombination mit Störungen der Sprachentwicklung und Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung) die schwerste Behinderung, bei 81 Prozent war es Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen).
Von allen schwerbehinderten Hörgeschädigten waren 64 Prozent mindestens 65 Jahre und weitere 34 Prozent 18 bis unter 65 Jahre alt.
Gut ein Fünftel (22 Prozent) der Betroffenen wies den höchsten Grad der Behinderung von 100 auf.
Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Personen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt anhand der schwersten Behinderung.
Fachlicher Kontakt:
Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann@statistik-nord.de
Pressestelle:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: pressestelle(at)statistik-nord(dot)de
Twitter: (Externer Link)