Wiederholungsbefragung zur Qualitätssicherung startet

Statistik informiert ... Nr. 131/2022

Seit mehr als zwei Monaten wird der Zensus 2022 durchgeführt, eines der größten Projekte der amtlichen Statistik in Deutschland. Mit dem Zensus 2022 wird zum Stichtag 15. Mai ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Anders als noch bei der Volkszählung 1987 wird jedoch nur ein Teil der Menschen im Land direkt befragt, so das Statistikamt Nord. Rund 60 000 Haushalte in Hamburg und etwa 220 000 Haushalte in Schleswig-Holstein werden für den Zensus 2022 im Rahmen der sogenannten Haushaltebefra­gung kontaktiert. 

Für diese Haushaltebefragung beginnt nun die Wiederholungsbefragung, diese dient der Qua­litätssicherung der Ergebnisse beim Zensus 2022. Bei einem kleinen Teil der bereits befragten Haushalte – vier Prozent – wird das kurze persönliche Interview wiederholt. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden mit den vorher erhobenen Angaben zu Namen, Ge­schlecht und Geburtsdatum abgeglichen. Außerdem wird erfragt, ob es neben der Haupt­wohnung weitere Wohnsitze gibt. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Auskunftspflichtigen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden. Die Wiederholungsbefragung kann somit potenzielle Messfehler der vorherigen Befragungen aufdecken.

Die Wiederholungsbefragung findet zeitgleich zur Haupterhebung statt. Auch hier gilt:

  • Die Erhebungsbeauftragten kündigen den Befragungstermin an den ausgewählten Haus­halten schriftlich an.
  • Zum Befragungstermin weisen sich die Erhebungsbeauftragten unaufgefordert mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis, z. B. Personalausweis oder Reisepass, aus und führen ein kurzes persönliches Interview durch.
  • Es ist niemand verpflichtet, die Interviewerin oder den Interviewer in die Wohnung zu lassen.
  • Es werden keine Fragen zu Religionszugehörigkeit, Einkommen oder Impfstatus gestellt.
  • Niemand wird im Rahmen des Zensus 2022 telefonisch (es sei denn, er oder sie hat sich bereits selbst telefonisch gemeldet) oder per E-Mail kontaktiert.
  • Bei der Wiederholungsbefragung besteht ebenfalls gesetzliche Auskunftspflicht. Die Aus­kunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt.

Bestehen Zweifel an der Echtheit der Interviewerinnen oder Interviewer, können sich die Bürgerinnen und Bürger an das Statistikamt Nord oder an die Polizei wenden.

Fragen zum Zensus 2022 in Hamburg und Schleswig-Holstein:

040 8516 3555 (externe Hotline)
Oder über das Postfach: Zensus-WDH_Befragung@statistikamt-nord.de

Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Zensus 2022 stehen im gemeinsamen Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter https://www.zensus2022.de (Externer Link) zur Verfügung.

 

Fachlicher Kontakt:
Helma Landsberg
Telefon: 040 42831-1539
E-Mail: helma.landsberg@statistik-nord.de


Pressestelle:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: pressestelle@statistik-nord.de
Twitter: @StatistikNord (Externer Link)

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